Als Ihr Fachanwalt für Erbrecht, berate ich Sie umfassend in allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung in der Familie, bei der Gestaltung eines Testaments, sowie bei der Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge und der Abwehr von Pflichtteilsrechten, bis hin zur rechtzeitigen Planung der Nachfolge in Ihrem Unternehmen

Da erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall in der Familie nicht selten unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen werden, kommt mir dabei meine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht zu Gute. Meine voranginge Aufgabe zu Anfang eines jeden Erbrechtsmandats ist es daher, Ihre familiäre Situation, die bestehenden Beziehungsgeflechte sowie Ihre Erwartungen und Ziele zu erfassen, um diese für die allumfassende Vertretung Ihrer Ansprüche zu verinnerlichen - aufgrund vieler eindrücklicher Erfahrungen in diesem Bereich, habe ich mir bei meiner Arbeit die Streitvermeidung, ebenso wie die Sicherung und Wahrung des Familienfriedens als oberstes Ziel gesetzt. Darüber hinaus stehe ich Ihnen im Erbfall selbstverständlich, sowohl im Erbscheinverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern zur Seite.

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