Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich Sie umfassend in allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung in der Familie, bei der Gestaltung des Testaments, bei der Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge oder der Abwehr von Pflichtteilsrechten - bis hin zur Nachfolge in Unternehmen - beraten.
Dabei kommt mir auch zusätzlich meine Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht zugute. Aufgrund vieler eindrücklicher Erfahrungen in diesem Bereich habe ich mir bei meiner Arbeit die Streitvermeidung und die Sicherung und Wahrung des Familienfriedens als oberstes Ziel gesetzt.
Im Familienrecht, insbesondere bei der Ehescheidung, im Unterhaltsrecht, bei der Vermögensauseinandersetzung unter Eheleuten sowie bei der Beratung über die Möglichkeiten zur Gestaltung von Eheverträgen bin ich als Fachanwalt für Familienrecht Ihr Ansprechpartner.
Sofern Sie bei der Erstellung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung als Bauträger, Architekt, Handwerker oder Wohnungseigentumsverwalter Probleme mit den Käufern/Auftraggebern haben, bin ich ein kompetenter Berater für Sie.
Durch meine Kompetenz und Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet kann ich auch Sie als Käufer/Auftraggeber optimal vertreten. Auch das Wohnungseigentumsrecht ist einer meiner Schwerpunkte.
Wenn nach einem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallgegners den Schadensersatz oder das Schmerzensgeld nicht bezahlen will, helfe ich Ihnen diese Ansprüche durchzusetzen.